Voraussetzungen Pflegegeld

Vier von fünf Pflegebedürftigen wurden im Jahr 2019 zu Hause durch Familienangehörige oder Verwandte versorgt. In Deutschland gibt es 4,89 Mio. pflegebedürftige Menschen. Das bedeutet, dass über 3,91 Millionen Menschen in Deutschland zu Hause gepflegt werden. Doch beziehen all diese Menschen auch das Pflegegeld? Im Folgenden möchten wir zunächst auf die Voraussetzungen für den Bezug von Pflegegeld eingehen. Die Voraussetzungen lassen sich in drei wesentliche Bestandteile einteilen.
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1. Pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung
Zunächst muss durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung die Pflegebedürftigkeit festgestellt werden. Die Pflegebedürftigkeit wird im SGB XI definiert und enthält im § 14 und § 15 genaue gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen, wann ein Mensch per Gesetz als pflegebedürftig anerkannt wird.
Darunter fallen unter anderem Beeinträchtigungen in den folgenden Bereichen:
Mobilität
unter dem Begriff der Mobilität zählen unter anderem der Positionswechsel im Bett, Halten einer stabilen Sitzposition und das Umsetzen.
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Unter der kognitiven und kommunikativen Fähigkeit versteht man Beeinträchtigungen beim Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld, örtliche Orientierung oder die zeitliche Orientierung, sowie die kommunikativen Beeinträchtigungen des Sprach- und Hörvermögens.
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Können sich in folgendem Verhalten wieder spiegeln:
- nächtliche Unruhe
- selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten
-Beschädigen von Gegenständen
Selbstversorgung
Die alleinige Selbstversorgung ist ein weiteres Kriterium und spiegelt sich schon beim Waschen des vorderen Oberkörpers, bei der Körperpflege im Bereich des Kopfes oder beim Waschen des Intimbereichs wieder.
Auch die Beeinträchtigung im Bereich des Duschens und Badens können ausreichen, um eine Pflegebedürftigkeit festzustellen.
Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen:
- in Bezug auf Medikation
- in Bezug auf Verbandswechsel und Wundversorgung, Arztbesuche und Besuche anderer medizinischer Einrichtungen
- in Bezug auf das Einhalten einer Diät
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Hierunter fallen ganz alltägliche Beschäftigungen, wie die Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen, das Ruhen und Schlafen und das Sich-selbst beschäftigen.
Zudem müssen die pflegebedürftigen Mitmenschen mindestens ein halbes Jahr lang in erheblichem oder höheren Maße auf Hilfe anderer angewiesen sein.
Der Antrag
Wie kann ich Pflegegeld beantragen und an wen muss ich den Antrag senden ?
Der Antrag auf einen Pflegegrad kann formlos bei der Pflegekasse gestellt werden.
Die Pflegekasse ist übrigens an die Krankenkasse angegliedert und somit kann der Antrag formlos an die Krankenkasse gesandt werden.
Pflegende Personen
Wichtig ist, dass für den Bezug von Pflegegeld die häusliche Pflege selbst sichergestellt ist, zum Beispiel durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen. Zusätzlich muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen.
Die Voraussetzungen für die Auszahlung des Pflegegeldes sind keine besonderen, jedoch scheitern sehr viele Menschen, entweder an dem Wissen darüber, dass Ihnen diese Leistungen gesetzlich zustehen und zum anderen an der bürokratischen Barriere einen solchen Antrag zu stellen.
Mit unserem Team Herzensmenschen möchten wir zum einen Aufklärung für diejenigen anbieten, welche die Voraussetzungen erfüllen, jedoch aufgrund fehlender Informationen diese Leistungen nicht beziehen. Zum anderen möchten wir die bürokratische Barriere beseitigen, in dem wir durch unser Netzwerk und durch unser Know-how, Ihnen diese Arbeit vollständig abnehmen.
