Teilstationäre-Vollstationäre Pflege

Wenn du mit einer ernsten medizinischen Situation konfrontiert bist, ist es wichtig zu wissen, welche Möglichkeiten der Versorgung es gibt. Bei der Entscheidung zwischen teil- und vollstationärer Pflege gibt es viel zu beachten. Die Unterschiede reichen von der Art der
angebotenen Behandlungen bis hin zu den Kosten, die mit jeder Art der Pflege verbunden sind. Ganz gleich, ob du als Elternteil über die langfristige Behandlung deines Kindes oder als Unfallopfer in der Rehabilitation entscheiden musst: Wenn du dich über den Unterschied zwischen teil- und vollstationärer Pflege informierst, kannst du sicherstellen, dass du Zugang zu qualitativ hochwertigen Gesundheitsleistungen erhältst, die deinen Bedürfnissen entsprechen und gleichzeitig deine finanziellen Möglichkeiten nicht überschreiten.
Wenn ein Mensch zeitweise tags und/oder nachts in einer Pflegeeinrichtung betreut wird, spricht man von einer teilstationären Versorgung. Sie kommt infrage, wenn betreuende Personen die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang leisten können – zum Beispiel aufgrund eigener Berufstätigkeit – oder wenn es notwendig wird, die häusliche Pflege zu ergänzen oder zu stärken. Eine teilstationäre Pflege kann auch pflegende Angehörige von Menschen mit einer Demenzerkrankung erheblich entlasten, wenn Pflegebedürftige morgens abgeholt und nachmittags zurück nach Hause gebracht werden.
Die teilstationäre Versorgung ist zeitlich nicht begrenzt.
Diese Leistungen erhalten Pflegebedürftige bei teilstationärer Pflege pro Kalendermonat von der Pflegeversicherung:
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Pflegegrad 2: 689 Euro
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Pflegegrad 3: 1.298 Euro
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Pflegegrad 4: 1.612 Euro
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Pflegegrad 5: 1.995 Euro
Die Pflegekasse erstattet in diesem Rahmen die Kosten für folgende Leistungen:
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pflegebedingte Aufwendungen
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Aufwendungen der sozialen Betreuung
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Aufwendungen der medizinischen Behandlungspflege
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Fahrtkosten von und zur Pflegeeinrichtung
Der Entlastungsbeitrag ist ein Geldbetrag, der von der Regierung zur Verfügung gestellt wird, um die Kosten für Pflegeleistungen zu decken. Der Betrag variiert je nach individueller Situation und kann Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten beinhalten. Darüber hinaus hast du unter Umständen Anspruch auf Tages- und Nachtpflege, ohne dass diese mit ambulanten Pflegeleistungen oder Pflegegeld verrechnet werden müssen. Das bedeutet, dass du diese Leistungen in Anspruch nehmen kannst, ohne dass du vorher deine persönlichen Finanzen aufbrauchen musst. Auch der Entlastungsbeitrag kann dazu beitragen, diese Leistungen zu bezahlen.
Die Leistungen der Tages- und Nachtpflege stehen Ihnen zur Verfügung, ohne dass diese mit ambulanten Pflegesachleistungen und/oder dem Pflegegeld verrechnet werden.
Zusätzlich zu den Betreuungs- und Aktivierungsangeboten in teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen haben die Versicherten das Recht, zusätzliche Unterstützung bei Freizeitaktivitäten oder Hilfe bei Spaziergängen zu erhalten. Die stationäre Pflegeeinrichtung muss den Versicherten über dieses Angebot der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung informieren. Um die mit dieser zusätzlichen Betreuung verbundenen Kosten zu decken, wird ein Zuschlag zum Pflegegeld der Pflegekrankenversicherung gewährt.
Das bedeutet, dass im Rahmen der Pflegeversicherung neben den Kosten für die ambulant betreute Wohngruppe auch die zusätzlichen Kosten für die Tages- und Nachtpflege sowie den Wohnzuschlag übernommen werden können. So können die Betroffenen die notwendige Pflege erhalten und trotzdem ein gewisses Maß an Unabhängigkeit und Selbstständigkeit bewahren.