Pflegegrad beantragt, was passiert danach?

Nachdem der schriftliche Antrag auf einen Pflegegrad bei der Pflegekasse eingegangen ist, wird die Pflegekasse sich entweder schriftlich oder telefonisch bei dem betroffenen Pflegebedürftigen bzw. bei der angegebenen bevollmächtigten Person melden.
Da jede Pflegekasse etwas anderes arbeitet, besonders die Privaten, kann es sein, dass per Post vorab schriftliche Unterlagen wie Arztbriefe angefordert werden, um sich schon im Vorfeld ein Überblick über das Krankenbild verschaffen zu können.
In der Regel werden Sie jedoch telefonisch kontaktiert, um den Termin mit dem Medizinischen Dienst festzulegen.
Steht der Termin fest, wird der Medizinische Dienst zu Ihnen bzw. der Pflegebedürftigen nach Hause kommen, um Sie in Ihrem Alltag zu begutachten.
Bei der Begutachtung wird die pflegebedürftige Person mittels eines Punktesystems und anhand ihrer Einschränkungen eingestuft, dabei stellt der Medizinische Dienst der pflegebedürftigen Person, sowie anwesenden Angehörigen, Fragen zum Alltag und bittet ggf. einfache Tätigkeiten auszuüben.
Für viele Menschen ist es unangenehm, von einer fremden Person auf Herz und Nieren "geprüft" zu werden. Es empfiehlt sich somit auf den Termin zielgerichtet vorzubereiten.
Besonders wichtig ist es in der Aufregung, daran zu denken, wie der Tagesablauf an schlechten Tagen sein kann, denn oft gibt es Tage, an denen die betroffene Person eventuell besonders auf Hilfe angewiesen ist und somit berücksichtigt werden sollte.
Natürlich möchten viele Menschen sich ihre Einschränkungen oft nicht eingestehen, deswegen ist es hilfreich eventuell geführte Tagebücher zum Gespräch hinzuzuziehen und Krankenunterlagen bereitzulegen. Hilfreich ist es auch, wenn eine vertraute Person des Betroffenen bei dem Gespräch dabei ist.
Auf Basis aller ermittelten Angaben und Eindrücke bestimmen die Gutachter:innen nach dem Gespräch, den Pflegegrad. Innerhalb der gesetzlichen Frist von 25 Tagen sollte Ihnen dann der Bescheid über die Einstufung postalisch zugestellt werden.
Je nachdem welche Leistungen der betroffene in Anspruch nehmen möchte, kann der betroffene sich bereits um Pflegedienste kümmern und mit dem familiären Umfeld besprechen, wie die Pflege dargestellt werden kann.
Grundsätzlich hat der Betroffene drei Möglichkeiten: