Patientenverfügung- gesetzlich geregelt?

Jeder von uns könnte irgendwann in eine Situation geraten, in der er nicht mehr entscheidungsfähig ist oder sich nicht mehr äußern kann. Das kann durch einen Unfall oder eine länger verlaufend
Krankheit passieren. In solchen Momenten können modernste intensivmedizinische Behandlungsmöglichkeiten dazu beitragen, das Leben deutlich zu verlängern.
Allerdings sind unsere Vorstellungen von empfundener Lebensqualität sehr individuell und von ganz anderen, sehr menschlichen Faktoren geprägt. Jeder entwickelt seine eigene Vorstellung davon, ab welchen Krankheitssituationen nicht mehr alle Möglichkeiten an lebensverlängernden Maßnahmen ausgeschöpft werden sollen.
Um sicherzustellen, dass auch in einer solchen Situation der Wille des Betroffenen respektiert wird, hat der Gesetzgeber im Jahr 2009 das Werkzeug der Patientenverfügung geschaffen. Mit § 1901a BGB wird das Selbstbestimmungsrecht gewahrt. Dieses Instrument ermöglicht es jedem von uns, vorab schriftlich festzulegen, welche medizinischen Maßnahmen im Falle einer schweren Krankheit oder Verletzung ergriffen werden sollen und welche nicht.
Es ist wichtig, dass man sich bereits im Vorfeld Gedanken darüber macht, welche medizinischen Maßnahmen man wünscht und welche nicht. Eine Patientenverfügung kann helfen, sicherzustellen, dass der Wille des Patienten auch dann respektiert wird, wenn er sich nicht mehr äußern kann.
Eine Patientenverfügung kann auch Angehörigen und Ärzten helfen, schwierige Entscheidungen zu treffen und unnötiges Leid zu vermeiden. Denn wenn keine Patientenverfügung vorliegt, müssen Angehörige und Ärzte im Zweifelsfall entscheiden, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen. Eine Patientenverfügung gibt hier Klarheit und nimmt den Angehörigen und Ärzten eine schwere Entscheidung ab.
Es ist daher sehr ratsam, sich mit dem Thema Patientenverfügung auseinanderzusetzen und eine solche zu verfassen. Es ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass der eigene Wille auch dann respektiert wird, wenn man sich nicht mehr äußern kann.