Notvertretungsrecht regelt nicht alles...

Seit Anfang des Jahres gilt eine neue Regelung zur Patientenverfügung, die es Ehe- und Lebenspartnern erlaubt, sich in medizinischen Angelegenheiten gegenseitig zu vertreten und Entscheidungen zu treffen. Allerdings sind diese Einschränkungen unterworfen und die Regelung ist bislang kaum bekannt.
Bisher war die schriftliche Patientenverfügung die alleinige Willenserklärung, wenn der Betroffene in gesundheitlichen Krisen keine Entscheidungen mehr treffen konnte. Ohne eine solche Verfügung hatten Ehe- und Lebenspartner kaum Einfluss auf die Behandlung. Seit dem 1. Januar können sie jedoch in solchen Fällen gegenseitig Entscheidungen treffen und sich vertreten.
Jedoch ist auch das Notfallvertretungsrecht begrenzt und birgt Risiken. Es kann vorkommen, dass der Partner nicht über die konkreten Behandlungswünsche des Betroffenen informiert ist, einschließlich Lebens-begrenzender Maßnahmen. Einige Betroffene möchten sich möglicherweise nicht ausschließlich vom Ehe- oder Lebenspartner vertreten lassen. Zudem ist das Notvertretungsrecht auf sechs Monate begrenzt.
Die Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht bleiben elementar wichtig!
Es ist somit nach wie vor wichtig, rechtzeitig eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zu erstellen. Das gilt auch für finanzielle Angelegenheiten, da diese nicht vollständig abgedeckt sind, z.B. Versicherungen und Bankgeschäfte. Außerdem gibt es nach wie vor keine Möglichkeit, ohne eine entsprechende Vollmacht über ambulante Pflege, Pflegeheimaufenthalte oder Krankenhausverträge zu entscheiden.