Der Organspendeausweis

Was ist eigentlich ein Organspendeausweis?
Mit einem Organspendeausweis kannst du festhalten, ob du nach deinem Tod Organe und/oder
Gewebe deines Körpers schwerkranken Menschen zur Verfügung stellen möchtest und welch
Organe/Gewebe das sein sollen. In Deutschland warten derzeit mehrere tausend Menschen auf ein Spenderorgan. Obwohl grundsätzlich die Bereitschaft vieler Menschen zur Organspende besteht, ist diese oft nicht in Form einer Willenserklärung zum Beispiel im Organspendeausweis oder der Patientenverfügung dokumentiert. Auch wenn du dich gegen die Bereitschaft zur Organspende entscheidest, ist es wichtig, diesen Willen schriftlich festzuhalten.
Was passiert wenn man keinen organspende ausweis besitzt ?
Ist dein Tod festgestellt worden, wird zunächst überprüft, ob du einen Organspendeausweis mit dir führst oder besitzt. Ist dies nicht der Fall, werden deine Angehörigen zur Entscheidung befragt, welche entsprechend deinem mutmaßlichen Willen eine Entscheidung für dich treffen können. Diesen Äußerungen muss der Arzt oder die Ärztin entsprechend Folge leisten. Hast du zu Lebzeiten keine Entscheidung für oder gegen eine Organspende getroffen, dann stellen dich deine Angehörigen womöglich vor eine schwerwiegende Entscheidung – eine Last, die dir das Vorhandensein eines Organspendeausweises oder eine anderweitige schriftliche Erklärung abnehmen würde.
Wie läuft die eigentliche Organspende ab?
Im ersten Schritt wird von den Ärzt*innen unabhängig voneinander festgestellt, ob der Großhirn-, Kleinhirn- und Hirnstammfunktionen irreversibel ausgefallen sind. Das ist die Voraussetzung für eine Organspende. Danach wird geprüft, ob eine schriftliche Einwilligung zur Organspende vorliegt. Diese kann zum Beispiel durch einen Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung dokumentiert sein. Wenn keine schriftliche Stellungnahme vorliegt, wird die Entscheidung an die nächsten Angehörigen weitergegeben, die dann im Sinne des Verstorbenen entscheiden.
Anschließend wird eine medizinische Laboruntersuchung durchgeführt, die von der Deutschen Stiftung Organtransplantation veranlasst wird. Diese Untersuchung dient dazu, den Organempfänger oder die -empfängerin zu schützen, indem ausgeschlossen wird, dass der/-die Organspender*in Infektionen oder unerkannte Tumorerkrankungen hatte. Danach wird die internationale Organvermittlungsstelle "Eurotransplant" darüber informiert, dass nach einem passenden Empfänger oder einer passenden Empfängerin gesucht wird und eine Vermittlung koordiniert werden kann. Wenn ein geeigneter Empfänger oder eine geeignete Empfängerin gefunden wird, erfolgt die Organentnahme, die im Wesentlichen wie eine ganz gewöhnliche Operation abläuft.
Nach der Entnahme des Organs haben die Angehörigen die Möglichkeit, sich auf eine gewünschte Art von dem oder der Verstorbenen zu verabschieden. Das Spenderorgan wird dann schnellstmöglich zum Transplantationszentrum transportiert und dem Empfänger oder der Empfängerin transplantiert.
Welche organe werden gespendet ? - Das ist gesetzlich geregelt
Es gibt viele Gründe, warum Organe Schaden nehmen können. Es können erbliche Ursachen, Stoffwechselerkrankungen, Infektionen durch Krankheitserreger oder auch Unfälle sein, die ein Organ beeinträchtigen. In schweren Fällen kann eine Organtransplantation die einzige verbleibende Behandlungsoption sein.
Bei einer Organtransplantation wird das geschädigte Organ durch ein Spenderorgan ersetzt. In Deutschland gibt es strenge Vorschriften, welche Organe durch Transplantationsmedizin übertragen werden dürfen. Wenn Sie mehr über die Transplantation einzelner Organe erfahren möchten, können Sie auf die entsprechenden Links klicken.
Folgende Organe können dabei gespendet werden:
- Niere
- Leber
- Herz
- Lunge
- Bauchspeicheldrüse
- Dünndarm