Betreuungsverfügung & Vorsorgevollmacht - der Unterschied

Wir alle kennen es, als wäre der ganze Papierkram nicht eh schon störend genug sind die Dokumente zusätzlich auch undurchsichtig.
Viele Personen kennen als Vorsorgedokumente die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung, da diese am häufigsten sind und nach denen im Ernstfall gefragt wird.
Doch was bedeutet eine Betreuungsvollmacht und brauche ich die wirklich?
Grundsätzlich verhindert die Betreuungsvollmacht, dass in einem Ernstfall, in dem Sie selbst nicht mehr handeln können, ein gerichtlicher Betreuer bestellt werden muss.
Dies verhindert zwar auch die Vorsorgevollmacht im ersten Schritt, da Sie auch dort Bevollmächtigte eingetragen haben, doch nicht zu 100 %.
Leider gibt es in Deutschland sogenannte Regelungslücken und Rechtsänderungen, die dazu führen können, dass eine Vorsorgevollmacht allein nicht mehr ausreichend ist.
Mit einer ergänzenden Betreuungsverfügung können Sie somit festlegen, welche Person das Gericht als Betreuer:in auswählen soll. Sie können dem Gericht auch mitteilen, wer keinesfalls Betreuer:in sein soll.
Im Unterschied zu Bevollmächtigten Personen, die in der Vorsorgevollmacht genannt werden, werden Betreuer:innen vom Betreuungsgericht überprüft. Das Betreuungsgericht prüft, also, ob die Verfügungen im Sinne der betreuten Person sind.
Auch hier gilt, wie bei der Patientenverfügung, dass Sie Ihre Wünsche möglichst konkret beschrieben werden, damit das Gericht Bescheid weiß, dass dies Ihr Wille ist.
Auch wenn die Betreuungsverfügung ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben und unbedingt erforderlich ist, empfehlen wir immer das einseitige Dokument als Ergänzung mit dazuzulegen, um sicher sein zu können, dass keine Regelungslücken auftreten.
Unterschiede zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Hier gehen wir noch einmal auf der Unterschiede der beiden Dokumente ein:
Mit der Betreuungsverfügung lässt sich alternativ bestimmen, wer als rechtlicher Betreuer eingesetzt und wie die Betreuung inhaltlich gestaltet werden soll.
Vorteil: Bei der rechtlichen Betreuung nimmt das Betreuungsgericht Kontrollfunktionen war und prüft beispielsweise auch vermögensrelevante Entscheidungen des Betreuers. Für besonders wichtige Angelegenheiten - wie Unterbringung - ist sogar die Zustimmung des Gerichts erforderlich. Bei der Vorsorgevollmacht hingegen besteht die Gefahr des unkontrollierten Missbrauchs.
Eine Vorsorgevollmacht erlaubt einer Person, im Namen des Vollmachtgebenden zu handeln und zu entscheiden. Es handelt sich um eine privatrechtliche Vereinbarung. Sie wird von keiner Institution geprüft oder kontrolliert.